Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt550,00 €

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, die bei der ersten Bebauung eines Grundstücks für Straßenbau, Beleuchtung und Entwässerung anfällt. Sie wird nach § 38 NÖ Bauordnung berechnet.

Verordnung Aufschließungsabgabe (676 KB) - .PDF

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