Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Entdecke
Wiesmath
auch auf
Bürgerservice
GLASFASER - Infopoint
News
Amtssignatur
Anfrage und E-Mail
Bauen und Wohnen
Förderungen
Gebühren
Gemeindezeitung
Lebenslagen
Müllkalender
Newsletter abonnieren
Offener Haushalt
Verordnungen
Barrierefreiheit
Verwaltung
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gemeinderat
Gremien
Mitarbeiter
Zuständigkeiten
Wahlergebnisse
Standesamts- und Staatsbürger-schaftsverband
Unsere Gemeinde
Wissenswertes
Sehenswürdigkeiten
Kirche & Kultur
Blaulichtorganisationen
Schule und Kindergarten
Gesundheit und Soziales
Gemeindebetriebe
Vereinshaus
Fairtrade-Gemeinde
Fotogalerie
Freizeit & Vereine
Vereine
Veranstaltungen
Künstlerseite
Gastronomie & Direktvermarkter
Kulinariktermine
Tourismus Region Bucklige Welt
Natur im Garten
Wanderwege
Wirtschaft & Mobilität
Betriebe
E-Bike & Verleih
Jobs in der Region
VOR - Fahrplanauskunft
Mobilität & Verkehr
Sie sind hier:
www.wiesmath.at
Verwaltung
Zuständigkeiten
Bauanzeigen
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
die Errichtung von eigenständigen Bauwerken mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3m auf Grundstücken im Bauland
Aufstellung von Heizkesseln
Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen an Gebäuden
Solar- und Photovoltaikanlagen
Senk- und Sammelgruben
Verwendung eines Grundstücks als Lagerplatz
Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind oder gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet sind
Zuständig
Daniela Handler, Gemeindebedienstete
Kontaktdaten von Daniela Handler, Gemeindebedienstete
E-Mail
daniela.handler@wiesmath.gv.at
Tel.
+43 2645 2231 11
Straße
Hauptplatz 2
Verwaltung
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gemeinderat
Gremien
Mitarbeiter
Zuständigkeiten
Wahlergebnisse
Standesamts- und Staatsbürger-schaftsverband