Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist bis 31. März 2025 am Gemeindeamt Wiesmath für Hauptwohnsitzer möglich. Bitte beachten Sie die Richtlinien und Einkommensgrenzen, diese sind in den Richtlinien/Erläuterungen ersichtlich.
Hier finden Sie den Antrag: Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)
Hier finden Sie die Richtlinien: NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.3 MB)
Hier finden Sie die Erläuterungen: Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.14.10.2024docx_(003).pdf herunterladen (0.02 MB)
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
- alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
Weitere Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Gemeindeamt Wiesmath unter 02645/2231.