Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. Dies ist bis einschließlich 31. März 2026 möglich.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Hier finden Sie den Antrag: Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf
Hier finden Sie die Richtlinien: NÖ Heizkostenzuschuss 2025_2026 Richtlinie inkl. DSGVO .pdf
Hier finden Sie die Erläuterungen: Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 20252026.pdf
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
- alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
- Personen, die ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, sofern es sich bei Ihnen nicht um Kleinstunternehmen handelt.
Weitere Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Gemeindeamt Wiesmath unter 02645/2231.