Kundmachung - Änderung des Flächenwidmungsplanes

Kundmachung

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) zu ändern.

Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit


vom 20. März 2025 bis 02. Mai 2025


im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.


Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.


Marktgemeinde Wiesmath

Bgm. Erich Rasner, e.h.


 KU Flächenwidmungsplan-Änderung 2025

20.03.2025 00:00

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