NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 bis 31.03.2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. 

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2023/24 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/23 in Höhe von € 75,00 gewährt werden.

                                   

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

                                   

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

    

Erläuterungen_HKZ_2024


Weitere Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Gemeindeamt Wiesmath unter 02645/2231.

03.01.2024

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