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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist bis 31. März 2025 am Gemeindeamt Wiesmath für Hauptwohnsitzer möglich. Bitte beachten Sie die Richtlinien und Einkommensgrenzen, diese sind in den Richtlinien/Erläuterungen ersichtlich.
Hier finden Sie den Antrag: Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)
Hier finden Sie die Richtlinien: NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.3 MB)
Hier finden Sie die Erläuterungen: Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.14.10.2024docx_(003).pdf herunterladen (0.02 MB)
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Von der Förderung ausgenommen sind:
Weitere Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Gemeindeamt Wiesmath unter 02645/2231.
24.10.2024