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Hundeabgaben und Hundemarke
Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der Gemeinde ausgehändigt.
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.
Bei Neuanmeldung eines Hundes, bitte am Gemeindeamt vorbeikommen!
Änderungen in der Hundehaltung (z.B. Tod) sind der Behörde bekannt zu geben.
Zuständig
Christoph Ponweiser, Gemeindebediensteter
Kontaktdaten von Christoph Ponweiser, Gemeindebediensteter
E-Mail
christoph.ponweiser@wiesmath.gv.at
Tel.
+43 2645 2231 13
Straße
Hauptplatz 2
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