Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der Gemeinde ausgehändigt.

Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Bei Neuanmeldung eines Hundes, bitte am Gemeindeamt vorbeikommen!

Änderungen in der Hundehaltung (z.B. Tod) sind der Behörde bekannt zu geben.

Zuständig

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter